Ihr kennt es sicherlich alle - Man will zuhause auf der Höhe des Geschehens sein, hat sich ein schickes WLAN-Netzwerk eingerichtet und nutzt dieses begeistert. Natürlich hat man bei aller Begeisterung vergessen den Zugang mit einem Passwort abzusichern und somit jedem Fremden den Zugang ins Internet ermöglicht. Ein paar Tage später fliegt man in den Urlaub und trifft nach Beendigung dessen zuhause auf unseren Freund und Helfer von der Polizei. Dieser erzählt irgendetwas von Tauschbörsen, Eseln welche Daten geladen haben, die urheberrechtlich geschützt waren und während man noch über die Worte "Sie haben über den Esel MP3s illegalerweise heruntergeladen!" nachdenkt, drückt ein netter Mann einen auch noch einen Brief vom Anwalt in die Hand.
Normalerweise würden jetzt bei jedem Otto-Normalverbraucher die Schweißperlen in Bächen die Stirn hinablaufen, doch dies hat ein Ende! Wie unsere Kollegen von heise.de berichten, hat jetzt ein Gericht einen Streit, bei dem es genau um so einen Fall ging, zu Gunsten des Angeklagten entschieden. Über seinen WLAN-Anschluss wurden MP3s heruntergeladen, obwohl er sich im Urlaub befand und sein PC ausgeschaltet war. Die genaue Begründung lautet:
"Wenn der Beklagte es Dritten aufgrund einer ungeschützten WLAN-Verbindung ermöglicht hat, seinen Internetzugang zu nutzen und die streitgegenständliche Rechtsverletzung zu begehen, dann ist dies adäquat kausal für die Schutzrechtsverletzung gewesen..."
Eine überaus erfreuliche Entscheidung. Trotzdem gilt beim Internet das Gleiche, wie bei einem One Night Stand: Man soll gerne seinen Spaß haben, aber die ganze Sache zumindest sicher gestalten, sonst hat man nach einigen Monaten Post vom Anwalt im Briefkasten liegen. Passwörter schützen!